Objektbetreuung-DA
Sachliche Objektbetreuung mit klarer Aufgabenabgrenzung und Dokumentation.
Grundsatz
Objektbetreuung bedeutet nicht Verwaltung. Objektbetreuung bedeutet auch nicht Entscheidungsbefugnis.
Ziel ist es, den laufenden Zustand einer Liegenschaft übersichtlich zu halten, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Leistungsrahmen Objektbetreuung
– einfache Reinigungsarbeiten in Allgemeinflächen
– Pflege und Ordnung im Außenbereich
– Winterdienst (Räumen und Streuen)
– regelmäßige Sicht- und Sicherheitskontrollen
– einfache Kontroll- und Wartungstätigkeiten (z. B. Leuchtmittel, Schlösser, Beschläge)
– Notfall- und Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
– Fotodokumentation und Kurzvermerke bei Auffälligkeiten
Abgrenzung zur Verwaltung
Nicht zur Objektbetreuung gehören insbesondere:
– Verwaltungs- oder Entscheidungstätigkeiten
– finanzielle Dispositionen
– rechtliche Erklärungen oder Vertretung
– Vertragsabschlüsse
– handwerkliche oder fachgewerbliche Arbeiten
– Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse oder Schutzausrüstung erfordern
Verwaltungstätigkeiten bleiben ausschließlich der zuständigen Verwaltung bzw. den Eigentümern vorbehalten.
Kontakt
Objektbetreuung-DA
Alexander Dabernig
Alex@objektbetreuung-da.at